St. Josef wird Pfarre
Die vermögensrechtliche Selbständigkeit des Seelsorgsbezirks St. Josef, durch den Krieg und seine Folgen verzögert, wird endlich aber mit Urkunde vom 30.4.1952, unterzeichnet von Bischof Johannes Josef van der Velden und dem Herrn Regierungsprasidenten in Aachen, anerkannt. Aus dem „Rektorat" wird „Pfarrei"; der Seelsorger ist Pfarrer. Ein eigener Kirchenvorstand verwaltet von nun an das Kirchenvermögen, das bisher vom Kirchenvorstand St. Anna betreut wurde.
Pfarrer Bohnekamp in der Festschrift zum 25jährigen Bestehen von St. Josef
